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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:45 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Persönliche Termine, für notwendige Angelegenheiten, können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.

Nach wie vor sind jedoch alle Angelegenheiten, die telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg abgewickelt werden können, bevorzugt in dieser Form zu erledigen.

Hausanschrift

Wittelshofener Str. 30
91725 Ehingen

Postanschrift

Wittelshofener Str. 30
91725 Ehingen