Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.
Kapitalgesellschaften: 600 Euro
Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro
Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen möchten, die dazugehörige Ausbildung jedoch im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung eine Genehmigung.
Auswärtige Beratende Ingenieure, die nicht Mitglied einer deutschen Ingenieurekammer sind haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anzuzeigen und werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.