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Mahnung und Vollstreckung; Durchführung im Landkreis

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Für diese Leistung sind die Landratsämter zuständig. Bitte wählen Sie eine kreisangehörige Gemeinde aus.
Stand: 01.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales