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Das Landratsamt ist für die rechtzeitige Mahnung und Beitreibung seiner offenen Forderungen gegenüber Dritten zuständig.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf
Die Kasse muss die Aufgaben der Mahnung, Beitreibung und Vollstreckung bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen erfüllen. Ihr obliegt die Mahnung und Vollstreckung für den Landkreis und den Staat.
Gehen Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Sie kann hiervon zunächst absehen, wenn zu erkennen ist, dass