Logo Bayernportal

Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Starnberg
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Um Sie in dringenden Fällen schnell erreichen zu können: geben Sie bitte Ihre Telefonnummer im Nachrichtentext an.

Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg

Leistungsdetails

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Stand: 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration