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Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Stadtplatz 26
84137 Vilsbiburg
Stadtplatz 26
84137 Vilsbiburg
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.