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Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Ingolstädter Straße 2
85077 Manching
Der Haupteingang befindet sich in der Schulstraße
Postfach 1209
85074 Manching
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.