Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Tassilostraße 20
85126 Münchsmünster
Tassilostraße 20
85126 Münchsmünster
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.