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Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Traunstein
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Zur sicheren Übermittlung der einzureichenden Unterlagen an das Landratsamt Traunstein.

Hausanschrift

Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein

Postanschrift

83276 Traunstein

Telefon

+49 861 58-0

Gemeinde Grabenstätt

Hausanschrift

Schloßstr. 15
83355 Grabenstätt

Postanschrift

Schloßstr. 15

83355 Grabenstätt

Telefon

+49 8661 9887-0

Leistungsdetails

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Stand: 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration