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Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen
Am Gern 1
82490 Farchant
Postfach 1167
82490 Farchant
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.