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Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Josef-Sperl-Str. 3
97631 Bad Königshofen i.Grabfeld
Josef-Sperl-Str. 3
97631 Bad Königshofen i.Grabfeld
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.