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Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.
Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides können online erfasst und dem Gericht auf dem Postweg oder über das Internet übermittelt werden. Zur digtialen Antragstellung und für weitere Informationen können Sie den gemeinsamen Internet-Auftritt der Mahngerichte der Bundesländer nutzen, die am automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren teilnehmen. Es soll über Aufgaben und Funktionen informieren und einen einfachen Zugang zu Hilfen und Dienstleistungen bieten.
Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren ist in allen Bundesländern eingeführt worden. Die maschinelle Bearbeitung erfolgt in allen Ländern grundsätzlich nach einheitlichen Regeln. Als E-Justice-Dienst ist der online-Mahnantrag zugelassen.
Zur Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids und zur Übertragung von Daten zwischen Antragstellern bzw. Prozessbevollmächtigten und den Mahngerichten kann auch das Internet genutzt werden.
Der online-Mahnantrag richtet sich an Beteiligte, die keine eigene Software für die Erstellung von Anträgen und Rechtsbehelfen im Automatisierten Mahnverfahren einsetzen. In einem interaktiven Antragsformular werden die Daten des Verfahrens eingegeben und bei der Eingabe bereits inhaltlich geprüft, so dass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossen sind.
Nach erfolgter Eingabe können die Daten heruntergeladen und mittels eines sicheren Übermittlungsweges (beA, DE_Mail usw.) an das Gericht übermittelt werden. Alternativ können die Daten verschlüsselt und mit einer qualifizierten Signatur versehen an das Mahngericht versandt werden. Für diese Art der Übermittlung können Sie sogenannte "OSCI-konforme Produkte" nutzen, die auf der Internetseite Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach genannt sind. Voraussetzung für dieses Verfahren ist der Einsatz einer Signaturkarte und eines geeigneten Kartenlesers.
Alle Zentralen Mahngerichte akzeptieren diese Art der Antragstellung.
Als Alternative zur Online-Übermittlung können die Daten als Barcode-Antrag ausgedruckt und per Post an das Mahngericht übersandt werden.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen zur Nutzung zum Online-Mahnantrag.
Wichtiger Hinweis:
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
Es sind verschiedene Konstellationen bekannt geworden, in denen zur Zahlung von vermeintlichen Gebühren und Kosten in Zusammenhang mit kurz zuvor veröffentlichten Eintragungen in gerichtlichen Registern aufgefordert wurde. Hierbei werden sowohl geschützte Domain-Namen verwendet (z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de, www.insolvenzbekanntmachungen.de, etc.) als auch durch die Gestaltung des Schreibens der Eindruck erweckt, es handele sich um eine gerichtliche Rechnung.
Es sind zudem Fälle bekannt geworden, in denen Firmen eine Rechnung für eine Eintragung in ein privates Register übersandt und hierbei vorgetäuscht wurde, es handele sich um das offizielle Register.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist.
Zu erkennen sind diese Schreiben in einigen Fällen daran, dass dort falsche E-Mail-Anschriften angegeben sind. öffentliche Stellen verfügen über eine eigene Domain und verwenden keine privaten E-Mailprovider. E-Mail-Anschriften der Gerichte sind meist durch länderspezifische Anschriften wie z.B. .nrw.de, .bayern.de, etc. gekennzeichnet. Auch sind Gerichte nicht über Sonderrufnummern oder Mobiltelefone erreichbar.
Solche Schreiben und Zahlungsaufforderungen entfalten für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.
Gerichte werden auch niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten auffordern. Die Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Justizkassen oder direkt über die Justizbehörden.
Wenden Sie sich in Zweifelsfragen an das zuständige Gericht, das Sie auf der Internetseite der Mahngerichte ermitteln können.