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Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Arbeitsbereich 131: Kreiskasse

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen