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Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Berchtesgadener Land - Fachbereich 21 - Öffentliche Sicherheit und Gewerberecht

Stand: 01.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus