Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld
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