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Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marienplatz 6
89426 Wittislingen
Postfach 49
89424 Wittislingen