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Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen
Postfach 1249
85619 Feldkirchen