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Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Postfach 2354
96412 Coburg