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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Landratsamt Coburg

FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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96450 Coburg

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