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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen

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