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Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
82317 Starnberg