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Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Landratsamt Berchtesgadener Land

Fachbereich 21 - Öffentliche Sicherheit und Gewerberecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

Postanschrift

Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall