Logo Bayernportal

Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Landratsamt Bamberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift

96045 Bamberg