Logo Bayernportal

Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Landratsamt Miesbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Rosenheimer Str. 1 - 3
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 303
83711 Miesbach