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Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien; Beantragung einer kommunalen Förderung

Gemeinden können die energetischen Sanierung von Gebäuden und die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet fördern.

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Ergänzung: Gemeinde Gräfelfing

Für Sie zuständig

Gemeinde Gräfelfing - Sachgebiet 4 - Umwelt, Energie, Abfallwirtschaft

Leistungsdetails

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde zur Verfügung.

Ergänzung: Gemeinde Gräfelfing

Die Gemeinde Gräfelfing bietet Fördermittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs an. Ziel ist es, durch energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden oder die Nutzung alternativer Mobilität den fossilen Energieverbrauch zu reduzieren. Diese gemeindlichen Fördermittel sollen Anreize schaffen, auf fossilfreie oder energieeffizientere Alternativen umzusteigen.

Speziell im Bereich der Gebäudesanierung und des Neubaus werden nur Maßnahmen gefördert, die über die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen. Je nach Art der Förderung können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wie Kostenvoranschläge, Nachweise der Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe, Förderanträge bei der KfW oder andere Nachweise der geplanten Maßnahmen.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde und wird als Zuschuss gewährt. Die genaue Höhe des Zuschusses wird nach Prüfung des Antrags festgelegt und bewilligt.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig und vollständig einzureichen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Finanzierung stehen Ihnen unsere Verwaltungsmitarbeiter gerne zur Verfügung.

Ergänzung: Gemeinde Gräfelfing

Der Antrag ist vollständig auszufüllen und je nach Fördermaßnahme sind die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.

Ergänzung: Gemeinde Gräfelfing

Der Antrag wind in elektronischer Form bei der Gemeinde Gräfelfing eingereicht. Das Sachgebiet Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft bearbeitet und prüft den Antrag. Nach Prüfung des Antrages erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Bescheid in Form einer Bewilligung. Nach Beendigung der durchzuführenden Maßnahmen werden diese auf ordnungsgemäße Durchführung geprüft. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Erhalt und Prüfung der einzureichenden Schlussrechnung.

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keine

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ab dem 01.02. ganzjährig

Ergänzung: Gemeinde Gräfelfing

ca. 10 Werktage

Ergänzung: Gemeinde Gräfelfing

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Gräfelfing. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Fördermittel werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

Trotz der digitalen Form der Leistung ist es möglich, ein Antragsformular herunterzuladen und es nach dem Ausfüllen per Post an die Gemeinde Gräfelfing zu schicken.

Ergänzung: Gemeinde Gräfelfing

Stand: 02.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales