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Unter "Energiemanagement" oder "Energiebewirtschaftung" kann man sämtliche Aktivitäten zur wirtschaftlichen Realisierung der energiegünstigsten Betriebsweise von Gebäuden und Anlagen unter Einhaltung definierter Komfortgrenzen verstehen.
Zu den Aufgaben eines Energiemanagements in einer kommunalen Behörde können gehören:
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.