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Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Das Formular dient der Anzeige eines Feuerwerks mit pyrotechnischen Gegenständen durch den Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Es gilt jedoch nicht für die Anzeige zur Vorführung von Effekten in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen

Öffnungszeiten

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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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