Logo Bayernportal

Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Das Formular dient der Anzeige eines Feuerwerks mit pyrotechnischen Gegenständen durch den Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Es gilt jedoch nicht für die Anzeige zur Vorführung von Effekten in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen

Anzahl: 1