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Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Das Formular dient der Anzeige eines Feuerwerks mit pyrotechnischen Gegenständen durch den Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Es gilt jedoch nicht für die Anzeige zur Vorführung von Effekten in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen.

Regierung von Oberfranken

Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
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Do
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und

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