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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Mi
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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marienplatz 2
92536 Pfreimd

Postanschrift

Postfach 49
92534 Pfreimd