Logo Bayernportal

Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Verwaltungsgemeinschaft Schönberg

Abgaben (Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer, Verbrauchs- und Einleitungsgebühren)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 16
94513 Schönberg

Postanschrift

Marktplatz 16
94513 Schönberg