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Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

Formulare

Für Sie zuständig

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

Hausanschrift

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg

Postanschrift

Ditthornstraße 10

93055 Regensburg

Telefon

+49 941 7965-0

Stadt Geiselhöring

Hausanschrift

Stadtplatz 4
94333 Geiselhöring

Postanschrift

Stadtplatz 4

94333 Geiselhöring

Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

Hausanschrift

Nibelungenstraße 15
94032 Passau

Postanschrift

Nibelungenstraße 15

94032 Passau

Telefon

+49 851 507-0

Leistungsdetails

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 02.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie