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Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Sünching

Für Sie zuständig

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

Hausanschrift

Ditthornstraße 10
93055 Regensburg

Postanschrift

Ditthornstraße 10

93055 Regensburg

Telefon

+49 941 7965-0

Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Hausanschrift

D.-Martin-Luther-Str. 12
93047 Regensburg

Postanschrift

Postfach 110355

93016 Regensburg

Telefon

+49 941 5694-0

Leistungsdetails

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.

Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 08.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie