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Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G12 – Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Heimarbeiterschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Heßstr. 130
80797 München

Postanschrift

80534 München