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Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen.

Regierung von Unterfranken

Sozialer Arbeitsschutz – Fahrpersonalrecht, Mutterschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
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Do
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Fr
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