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Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen.

Regierung von Oberfranken

Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz und Kompetenzzentrum Arbeitszeit

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.

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Oberer Bürglaß 34-36
96450 Coburg

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