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Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Löwenstraße 2
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm