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Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Durchführung der Fahreignungsseminare in Bayern. Für den Erhalt der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik ist u. a. die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang erforderlich, dessen Durchführung ebenfalls von der Regierung der Oberpfalz überwacht wird.
Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie bzw. Verkehrspädagogik muss vorhanden sein.
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Erlaubnisinhaber stets auf
Die Regierung lässt sich ggf. hierüber Nachweise vorlegen.