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Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge; Prüfung und Überwachung der Durchführung

Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge.

Für Sie zuständig

Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

Leistungsdetails

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Durchführung der Fahreignungsseminare in Bayern. Für den Erhalt der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik ist u. a. die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang erforderlich, dessen Durchführung ebenfalls von der Regierung der Oberpfalz überwacht wird.

Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie bzw. Verkehrspädagogik muss vorhanden sein.

Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Erlaubnisinhaber stets auf

  • Vorhandensein der Voraussetzungen,
  • Erfüllung der Fortbildungspflicht,
  • Vorhandensein einer geeigneten räumlichen und sachlichen Ausstattung,
  • Vorhandensein von Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift auf Teilnehmerliste),
  • Führung einer anonymisierten Dokumentation der durchgeführten Seminaren und
  • Einhaltung des Ausbildungsprogramms.

Die Regierung lässt sich ggf. hierüber Nachweise vorlegen.

  • Sehteststellen; Aufsicht
    Die Sehteststellen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Aufsicht beinhaltet auch Kontrollen.
Stand: 02.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration