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Wenn Sie pflegebedürftig sind, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an Ihre individuellen Belange anzupassen. Sie können bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, zahlt Ihre Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen, die Ihr Zuhause pflegegerecht machen. Dazu gehören zum Beispiel das Einbauen eines Treppenlifts, verbreiterte Türen und Schwellen statt Stufen. Die Maßnahmen sollen ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen oder den Pflegealltag erleichtern oder ein selbständiges Wohnen wiederherstellen.
Auf Antrag zahlt Ihre Pflegekasse für solche Anpassungen und Umbauten einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000. Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahme begrenzt. Kostet der Umbau mehr als EUR 4.000, zahlen Sie den darüber liegenden Betrag selbst.
Wenn Sie mit weiteren Pflegebedürftigen zusammenwohnen, zum Beispiel in einer Pflege-Wohngemeinschaft, können Sie mit dem Zuschuss das gemeinsame Wohnumfeld verbessern. Insgesamt kann eine Wohngemeinschaft oder Wohngruppe bis zu EUR 16.000 Zuschuss erhalten.
Zu den Umbaumaßnahmen, die Pflegekassen bezuschussen, zählen zum Beispiel:
Sie können den Zuschuss grundsätzlich einmalig für eine Baumaßnahme erhalten. Ein erneuter Zuschuss ist möglich, wenn Ihre Pflegesituation sich so verändert, dass weitere Maßnahmen nötig werden.
In Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen, die von der Vermieterin oder vom Vermieter gewerbsmäßig nur an Pflegebedürftige vermietet werden, liegen die Voraussetzungen hingegen nicht vor. Hier erhalten Sie keinen Zuschuss.
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können die gleichen Kontaktdaten nutzen.
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
Gegebenenfalls entstehen Gebühren durch Gutachterinnen oder Gutachter oder Sachverständige für das Erstellen eines Gutachtens über mögliche bauliche Maßnahmen, zum Beispiel in Bezug auf die Statik oder für Kostenvoranschläge.
Übersteigen die Umbaukosten EUR 4.000 müssen Sie den darüber liegenden Betrag zahlen.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Beginn der Umbaumaßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein.
Kann die Pflegekasse innerhalb von 3, beziehungsweise bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen, nicht über den Antrag entscheiden, hat sie dies dem Antragsteller unter Darlegung der Gründe rechtzeitig mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 8 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzlich bis zu 5 Wochen.
Bewertung obliegt den Leistungsträgern.