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Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.
Bitte wenden Sie sich bei Anfragen direkt an die richtige Abteilung oder verwenden unser Kontaktformular.
Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier:
- Abteilung Bürgergeld
- Abteilung Eingliederungsleistungen
- Abteilung Maßnahmen und Projekte zur Arbeitsförderung
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
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