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Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb eines Mütter- und Väterzentrums.
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen
Bayerstr. 32
80335 München
80323 München
Richelstr. 17
80634 München
Postfach 200124
80001 München
Mütter- und Väterzentren wollen Rahmenbedingungen bieten, um den Familienalltag zu entlasten und kreativ zu gestalten. Dazu gehören offene Treffs, offene Cafés für Mütter und Väter mit ihren Kindern sowie Spiel- und Krabbelgruppen oder auch Kurse für Kinder und Eltern. Sie sind eine gute Möglichkeit für Familien oder Mütter, andere Eltern und Kinder kennen zu lernen und in Kontakt zu kommen.
So können nachbarschaftliche Netzwerke entstehen, die Unterstützung und Sicherheit bieten.
Die Zentren werden von Müttern und Väter selbst verwaltet und organisiert. Die Arbeit wird meist ehrenamtlich geleistet und jeder kann seine Fähigkeiten einbringen.
Die Förderung von Mütter- und Väterzentren soll der Förderung des Ehrenamts als solches vor Ort dienen und einen Beitrag zur Erhaltung und Schaffung positiver Lebensbedingungen für Familien und einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt leisten. Zudem soll sie zum Aufbau von Nachbarschafts- und Selbsthilfe anregen.
Der Freistaat Bayern fördert nachhaltig den Betrieb von Mütter- und Väterzentren. Dabei muss das Prinzip der Selbstorganisation und der Familienselbsthilfe erhalten bleiben.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Personenvereinigungen, die Träger eines Mütter- und Väterzentrums sind.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Zuwendung orientiert sich an den ehrenamtlich erbrachten Mitarbeiterstunden. Pro mithelfende Person sind bis zu 600 Stunden im Jahr förderfähig. Der Festbetrag beträgt zwischen 3.850 und 14.720 Euro.
Mütter- und Väterzentren können auf Antrag gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres beim zuständigen Jugendamt einzureichen, dieses leitet den Antrag bis 31. Dezember des Vorjahres zusammen mit einer Stellungnahme an das Zentrum Bayern Familie und Soziales weiter.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.10. des Vorjahres beim zuständigen Jugendamt eingereicht werden.