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Straßenausbaubeiträge; Erhebung

Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/2 Bau- und Beitragsverwaltung (einschl. Straßen- / Verkehrswesen und IT)

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