Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung einer Prüferberechtigung beantragen.
Wenn Sie eine Dritte Person (natürliche oder juristische) mit der Wahrnehmung Ihrer Lizenzangelegenheiten beauftragen möchten, können Sie mit diesem Formular eine Vollmacht ausstellen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sofern eine dritte Person (natürlich oder juristisch) die Kosten der Amtshandlungen tragen soll, kann der Kostenübernehmende mit diesem Formular die Kostenübernahme erklären.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit der Prüferberechtigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie Bewerberinnen und Bewerber um Pilotenlizenzen und weitere Berechtigungen in der Luftfahrt prüfen. Inhaberinnen und Inhaber haben je nach Prüferberechtigung und Luftfahrzeugkategorie das Recht auf Durchführung von
für Lizenzen und Berechtigungen nach Teil-FCL.
Die Erteilung einer Prüferberechtigung beantragen Sie beim LBA.
Eine Prüferberechtigung ist 3 Jahre gültig. Das LBA kann Ihre Prüferberechtigung auf Antrag
Für die Erteilung einer Prüferberechtigung müssen Sie jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen Sie
Ihre Rechte als Prüferin oder Prüfer ergeben sich aus 6 Prüferkategorien:
Das LBA veröffentlicht die Namen, Prüfernummer, die Rechte aus der Prüferberechtigung sowie deren Gültigkeit im Internet. Änderungen an Ihren Daten müssen Sie dem LBA online mitteilen.
für die Erteilung der Prüferberechtigung:
für die Erweiterung der Prüferberechtigung:
für die Verlängerung der Prüferberechtigung:
für die Erneuerung der Prüferberechtigung:
für die Änderung der Prüferberechtigung:
für die Erteilung einer Prüferberechtigung:
für die Erweiterung der Prüferberechtigung:
für die Erneuerung oder Verlängerung der Prüferberechtigung:
für die Änderung der Prüferberechtigung:
wenn eine andere Person oder Organisation Sie bei der Antragstellung vertritt, benötigen Sie zusätzlich diese Unterlagen:
wenn eine andere Person oder Organisation die Kosten übernimmt:
Die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Änderung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post oder Fax:
- Diese Gebühr wird fällig für die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung der Prüferberechtigung. - Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 30 EUR - 260 EUR
Die Änderung der Prüferberechtigung ohne Änderung des Prüferzeugnisses ist kostenfrei.
Ihre theoretische und praktische Prüferstandardisierung beziehungsweise Ihr Prüfer-Auffrischungslehrgang dürfen in der Regel maximal 12 Monate zurückliegen.
wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen
Hinweis: Bei Verlängerungen werden die neuen Prüferberechtigungen frühestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ausgestellt. (10 bis 20 Werktage)
Das LBA erteilt Prüferberechtigungen nur für Pilotinnen und Piloten, deren Lizenzen beim LBA geführt werden .