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Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeugs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle beantragen.
Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.
Sie können die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle vor der Zulassung zum Verkehr beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verkehrszulassung.
Das Luftfahrzeug, für das Sie eine Vorabeintragung beantragen wollen, darf nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.
Zur Vorabeintragung müssen sind Angaben zum Luftfahrzeug und zum Standort des Luftfahrzeugs machen. Zudem müssen Sie Ihren Antrag begründen.
Mit einer Vorabeintragung ist es beispielsweise möglich, Ihr Luftfahrzeug mit Pfandrechten zu belasten und es in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eintragen zu lassen.
Unterlagen, die erforderlich sind:
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, GbRs erforderlich sind:
Unterlagen, die für die Eintragung als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen erforderlich sind:
Unterlagen, die für Unternehmen erforderlich sind:
Unterlagen, die für einen rechtsfähigen Verein erforderlich sind:
Unterlagen, die für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit kleingewerblicher Tätigkeit erforderlich sind:
Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:
Unterlagen, die Sie hochladen können (wenn möglich):
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Um eine Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 70 EUR
Es gibt keine Frist.
Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Wenn Sie Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Wenn Sie für ein Luftfahrzeug eine Löschungsbescheinigung nach Löschung aus der Luftfahrzeugrolle oder eine Nichteintragungsbescheinigung für ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.