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Gewalt gegen Frauen; Beratung durch Interventionsstelle

Von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen können von einer Interventionsstelle beraten werden.

Für Sie zuständig

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Leistungsdetails

Interventionsstellen bieten ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot für von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen und bei denen deshalb ein polizeilicher Einsatz stattgefunden hat.

Der Beratungsauftrag der Interventionsstelle ist fachlich und zeitlich begrenzt. Ist eine längerfristige Beratung der gewaltbetroffenen Frau erforderlich, werden bestehende ambulante Beratungsangebote (z.B. Fachberatungsstellen, ambulante Beratungsstellen der Frauenhäuser) die Weiterbetreuung übernehmen.

Es werden von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen beraten, die von sich aus keine Hilfe suchen.

Nach dem polizeilichen Einsatz übermittelt die Polizei - mit Einverständnis der Frau - die Kontaktdaten an die Interventionsstelle.

Die Beraterinnen setzen sich dann mit der Frau in Verbindung. Es erfolgt eine telefonische Erstberatung und das Angebot weiterer Beratung und Unterstützung.

Dieses Beratungsangebot wird auch pro-aktiv genannt, weil die Kontaktaufnahme von der Beratungseinrichtung ausgeht. Dadurch werden auch Frauen erreicht, die nicht von sich aus aktiv werden und sich an Frauenhäuser und Fachberatungsstellen wenden.

keine

  • Frauenhäuser; Inanspruchnahme

    Von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum akut betroffene oder bedrohte Frauen und deren Kinder können Frauenhäuser in Anspruch nehmen.

Stand: 27.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales