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Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis

Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 24 Personenstands-und Ausländerwesen, Asylbewerberbetreuung

Öffnungszeiten

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