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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

KU Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu - kaufm. Bereich

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Kirchplatz 7
87509 Immenstadt i.Allgäu

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Kirchplatz 7

87509 Immenstadt i.Allgäu

KU Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu - techn. Bereich

Hausanschrift

Marienplatz 3-4
87509 Immenstadt i.Allgäu

Postanschrift

Marienplatz 3-4

87509 Immenstadt i.Allgäu

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales