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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale

Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale

Hausanschrift

Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Postanschrift

Goethestraße 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon

+49 9771 6160-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales