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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz - Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz

Hausanschrift

Thalhausen 1
84508 Burgkirchen a.d.Alz

Postanschrift

Thalhausen 1

84508 Burgkirchen a.d.Alz

Telefon

+49 8679 309-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales