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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stromversorger REWAG

Hausanschrift

Greflingerstr. 22
93055 Regensburg

Postanschrift

Greflingerstr. 22

93055 Regensburg

E-Mail

info@rewag.de

Telefon

+49 941 601-0

Webseite

www.rewag.de/

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales